Immobilien
Wer sich den Traum vom eigenen Reetdachhaus am Meer erfüllen möchte, muss zunächst zahlreiche juristische Hürden überwinden. Nur EU-Bürger, die das ganze Jahr über in Dänemark leben und dort auch regelmäßige Einkünfte nachweisen können, dürfen Grundbesitz erwerben. Wer keinen festen und dauerhaften Wohnsitz in Dänemark hat und auch früher nicht schon für mindestens fünf Jahre im Land ansässig war, braucht eine Sondergenehmigung des dänischen Justizministeriums.

Da das Justizministerium in der Regel keine Genehmigungen zum Erwerb von Ferienhäusern an Ausländer erteilt, ist die einfachste und häufig einzige Möglichkeit, in Dänemark ein Haus zu erwerben, folglich die Umsiedlung in das skandinavische Königreich. Mittlerweile haben schon 20.000 Deutsche, Pensionäre, aber auch Berufstätige, ihren ständigen Wohnsitz in Dänemark.

Für detaillierte Informationen sollten sich Interessierte an das dänische Justizministerium wenden: www.jm.dk

Weitere Hinweise zum Immobilienerwerb in Dänemark finden Sie unter www.danemark.org (Rubrik: Wirtschaft u. Verkehr).

Wer letztlich alle juristischen Hürden genommen hat, kann sich unter www.immonet.de auf die Suche nach seiner Traumimmobilie machen.